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Energie

Die DGUV V3 Prüfung – unverzichtbarer „TÜV“ für elektrische Anlagen

 Wer ein motorisiertes Fahrzeug besitzt und damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss dessen technischen Zustand regelmäßig im Rahmen einer sogenannten Hauptuntersuchung von darauf spezialisierten Dienstleistern wie TÜV oder Dekra überprüfen und festgestellte Mängel gegebenenfalls beseitigen lassen. Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, droht neben Bußgeldern auch ein Verlust des Versicherungsschutzes. Kommt es dann aufgrund eines Sicherheitsmangels zu einem Unfall, kann die Versicherung die Regulierung des dabei entstandenen Schadens verweigern. Weniger bekannt, aber nicht weniger wichtig ist, dass auch elektrische Anlagen regelmäßig daraufhin überprüft werden müssen, ob sie zuverlässig funktionieren und ob keine Gefahren von ihnen ausgehen. Dies gilt in Industrieunternehmen oder Behörden ebenso wie in Kliniken oder bei Filialisten im Einzelhandel.

Prüfung erfordert fachliche Expertise

Nahezu jedes Gebäude ist heute mit mehr oder weniger komplexen elektrischen Anlagen ausgestattet. Diese müssen die unterschiedlichsten Anforderungen von der Beleuchtung über die Steuerung verschiedenster gebäudetechnischer Einrichtungen bis hin zur Stromversorgung über Steckdosen zuverlässig erfüllen. Um jederzeit sicher sein zu können, dass die elektrischen Anlagen keine potenziell gefährlichen Schäden oder Sicherheitsrisiken aufweisen, müssen sie regelmäßig einer DGUV V3 Prüfung unterzogen werden. Sie gilt daher auch als „TÜV“ für Elektroanlagen und ist für alle Betriebe und Institutionen vorgeschrieben, die über elektrische Betriebsmittel beziehungsweise über stationäre oder nicht stationäre elektrische Anlagen verfügen. Ähnlich wie bei der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen, wird auch die DGUV V3 Prüfung nach einem bestimmten, vorgeschriebenen Schema mit entsprechenden Prüfschritten vorgenommen. Dabei ist es notwendig, dass die Prüfung durch Dienstleister wie die Langguth GmbH erfolgt, die nachweislich über die notwendige fachliche Expertise verfügen. So müssen die prüfenden Fachleute beispielsweise in der Lage sein, weit verbreitete standardmäßige Installationslösungen und Anlagen ebenso wie individuell konzipierte Lösungen – vergleichbar mit dem Tuning von serienmäßig hergestellten Fahrzeugen – fachgerecht zu prüfen.

Bei Versäumnissen drohen rechtliche und wirtschaftliche Risiken

Die für die Durchführung der Prüfungen Verantwortlichen in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen sollten die vorgeschriebenen Prüfintervalle genau im Blick behalten und stets eine rechtzeitige Durchführung der Prüfungen veranlassen. Anderenfalls drohen ein Entfall des bestehenden Versicherungsschutzes und im schlimmsten Falle – wenn Gefahrenquellen nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt werden – womöglich Brände und Unfälle durch elektrischen Strom. Dies ist vor allem deshalb gefährlich, weil Stromunfälle zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen können und nicht selten sogar tödlich enden. Stellt sich nach einem Unfall oder Brand heraus, dass dieser durch eine nicht vorschriftsmäßig installierte und geprüfte elektrische Anlage verursacht wurde, drohen den Verantwortlichen gravierende juristische und finanzielle Konsequenzen. In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch für fahrlässige Körperverletzung Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Darüber hinaus können Geschädigte zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegenüber denjenigen geltend machen, durch deren fahrlässiges Handeln ihnen Gesundheits- oder Vermögensschäden entstanden sind. Dass Risiken im Umgang mit elektrischem Strom keineswegs nur theoretischer Natur sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Bis zur Jahrtausendwende waren in Deutschland jährlich meist etwas mehr oder weniger als 100 Tote infolge von Stromunfällen zu beklagen. In den folgenden Jahren ging die Zahl der tödlichen Stromunfälle zwar weiter zurück und erreichte 2019 mit 33 Fällen einen historischen Tiefststand, doch schon zwei Jahre später wurden wieder mehr als 50 Todesfälle durch Strom registriert. Dazu kommt Jahr für Jahr eine deutlich vierstellige Zahl an meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Stromunfällen, die zwar nicht tödlich enden, aber in vielen Fällen mit Verletzungen von Personen oder Sachschäden verbunden sind.